Prüfungen

(Sollten Ihnen die verwendeten Abkürzungen nicht geläufig sein, klicken Sie bitte hier: Abkürzungen)

Zu allen in der Prüfungsordnung der ÖHU angeführten Leistungsprüfungen kann jeder Hund (körperliche Eignung vorausgesetzt) ohne Rücksicht auf Größe (Ausnahme Sportschutz 45 cm Widerristhöhe!) und Rasse, mit oder ohne Abstammungsnachweis antreten. Nach bestandener Prüfung der Stufe I kann der Hund zur nächst höheren der jeweiligen Prüfungsart geführt werden.

Die Mindestpunkteanzahl bei der Begleithundeprüfung-E oder den Begleithundeprüfungen I-III beträgt 65 Punkte, bei Spartenprüfungen muss der Hund mindestens 65 Punkte pro Sparte erreichen.

Das heißt zum Beispiel bei der SP FH I müssen 65 Punkte in der Unterordnung (Gehorsam) und 65 Punkte im Bereich der Fährte erreicht werden.

Als Erstprüfung kommen BH I, BH-E, SP FH I und VTP in Betracht. Im Verlaufe einer Prüfung darf der Hund nur einer Prüfungsart unterzogen werden. (Ausnahme: in Verbindung mit Agility-Prüfung!)

Das Mindestalter des Hundes beträgt am Tag der Erstprüfung 12 Monate, bei einer Agility-Prüfung muss der Hund 18 Monate alt sein. Zum Jugendveranlagungstest ist der Hund zwischen 3 und 12 Monaten alt.

Hat der Hund sein Abrichtekennzeichen erhalten, so darf er zur nächst höheren Prüfungsstufe erst nach sechs Wochen zugelassen werden. Dies gilt auch zwischen bestandener BH- und SCH H I-Prüfung. Eine Prüfung kann jederzeit wiederholt werden, jedoch nicht im Verlaufe ein und derselben Veranstaltung.

Der HSV-Horn veranstaltet regelmäßig Leistungsprüfungen. Auch Spezialprüfungen wie Wasserrettungshundeprüfung, Fährtenhundeprüfung, Schutzhundeprüfung, Agilityprüfung werden neben den im Alltag am meisten erforderlichen Begleithundeprüfungen angeboten.

Damit haben Sie den Vorteil, diese Prüfungen im eigenen Verein ablegen zu können!

 

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